Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung und Vertragsschluss

(1) Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber, im Nachfolgendem Kunde genannt, eine E-Mail als Bestätigung. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour von Gänseblümchen – Kulinarische Entdeckungen (Einzelunternehmen Karin Theuer, im Folgenden Gänseblümchen genannt) per E-Mail / per Fax / per Post bestätigt wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien, Kunde und Gänseblümchen, den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.

(2) Die Zahlung der Tour erfolgt im Voraus online per Kreditkarte oder Vorabüberweisung.

(3) Die maximale Teilnehmerzahl einer Tour beträgt 14 Personen.

(4) Bei einer privaten oder Firmentour gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird spätestens sieben Banktage vor der vereinbarten Ankunft oder der reservierten Aktivität mit Gänseblümchen fällig (vollständiger Zahlungseingang). Für Touren, die weniger als sieben Banktage nach der Reservierung stattfinden, wird bei der Buchung ein Zahlungstermin vereinbart.

 

2. Stornierte Bezahlungen & Rücklastschriften / Gebühren

(1) Im Falle einer unbezahlten retournierten Transaktion wird eine Gebühr von 5€ pro unbezahlte oder abgelehnte Transaktion erhoben. Wenn Ihre Zahlung storniert wurde, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.

(2) Wenn eine oder mehrere Buchungen unbezahlt von Ihrem Finanzinstitut zurückgekommen sind, behält sich Gänseblümchen das Recht vor, jede geschäftliche Vereinbarung aufzulösen. Alle Kunden- und Bankdaten werden streng vertraulich behandelt und nur auf Ihre Anfrage oder der Ihres Finanzinstituts - in Verbindung mit der Forderung einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung (z.B. Rücklastschrift) - offen gelegt.

 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Gänseblümchen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Gänseblümchen. 

(2) Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von Gänseblümchen zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch Gänseblümchen zu vertreten, so ergibt sich das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Gänseblümchen ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Unter Umständen wird Gänseblümchen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

(3) Gänseblümchen ist berechtigt, saison- und wetterbedingte Streckenänderungen und Abweichungen von den angegebenen Routen und der Dauer vorzunehmen.

 

4. Vermittlung fremder Leistungen 

(1) Gänseblümchen haftet nur für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung und die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger.

(2) Gänseblümchen haftet also nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Restaurantbesuche, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von Gänseblümchen angeboten werden, wird die Beförderung nicht von Gänseblümchen selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.

(3) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet und dass Gänseblümchen keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer/innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.

 

5. Wartezeit bei privaten Touren / Gruppentouren

Bei Verspätung der Gruppe hält Gänseblümchen eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf den  Vertragsgesamtpreis. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.

 

6. Rücktritt durch den Kunden (Storno)

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Gänseblümchen.

(2) Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per E-Mail oder per Fax erfolgen und von Gänseblümchen bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann Gänseblümchen eine entsprechende Entschädigung verlangen. Gänseblümchen kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen. Diese beträgt:
• vom 30. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Vertragsgesamtpreises,
• vom 14. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Vertragsgesamtpreises,
• ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Vertragsgesamtpreises.

 

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Kontakt:

GÄNSEBLÜMCHEN

Kulinarische Entdeckungen

Karin Theuer
Einzelunternehmen

Siebenbrunnergasse 7/4
1050 Wien
T.: +43 (0)664 / 38 46 147
M: office@gaensebluemchen.at